Pflegeeinsätze nach § 37 ABS.3 SGB XI
beinhaltet insbesondere:
1. Beratung
2. Hilfestellung
3. Kurzmitteilung
Die Pflegeeinsätze dienen der Entlastung der pflegenden Familienangehörigen oder sonstiger Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation und des häuslichen Umfeldes des Pflegebedürftigen soll ihm selbst und den Angehörigen durch eine professionelle Pflegekraft Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden. Hierzu gehört u.a. die Anleitung zu pflegeerleichternden Techniken im Hinblick auf die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen.
Darüber hinaus soll über zusätzliche Hilfen, die sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegeperson in Anspruch nehmen kann, informiert werden. Die Beratung kann sich dabei u.a. auf:
- die Möglichkeit medizinischer Reha-Maßnahmen,
- den Einsatz von Pflegehilfsmitteln,
- eine Anpassung des Wohnraums,
- die Inanspruchnahme von Tages- und/oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege,
- die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen (Angehörigenberatung, Selbsthilfegruppen),
- den möglichen Wechsel der Pflegestufe erstrecken.