Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung

 
beinhaltet insbesondere:
 
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
 
Die ständige Anwesenheit der Begleitperson ist zu gewährleisten. Dies gilt auch für evtl. Wartezeiten in Arztpraxen oder Behörden. Reine Fahrdienste können nicht abgerechnet werden.