Lagern / Betten
beinhaltet insbesondere:
1. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die den Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundärerkrankungen vorbeugen und die Therapie unterstützen.
2. Betten machen/richten Ziel dieses Leistungskomplexes ist es, durch eine spezielle Lagerung Sekundärerkrankungen bei Bettlägerigkeit zu verhindern.
Bei der speziellen Lagerung werden die Flachlagerung, die Oberkörperhochlagerung, die Beintieflagerung, die Beinhochlagerung, die Bauchlagerung, die Seitenlage und die Schocklagerung unterschieden. Regelmäßig als spezielle Pflege kommen die Oberkörperhochlagerung und die Beinhochlagerung, die Bauchlagerung und vor allem die Seitenlagerung sowie die therapeutische Lagerung nach Bobath bei Schlaganfallpatienten in Betracht. Bei der Seitenlagerung wird die 30 oder 90 Grad Seitenlage unterschieden.
Soweit notwendig umfasst dieser Leistungskomplex auch das Betten machen / richten. Hierzu gehört das Aufschütteln des Kopfkissens, Glattziehen des Lakens und Aufschütteln der Bettdecke.
Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen oder Sitzen bei nicht schwerst bettlägerigen Pflegebedürftigen sind im Sinne der aktivierenden Pflege im Rahmen der einzelnen Verrichtungen zu erbringen und damit nicht gesondert vergütungsfähig.