Erstbesuch 

 
beinhaltet insbesondere:
 
1. Anamnese
2. Einleitung der Pflegeplanung
 
Dieser Leistungskomplex umfasst auch die Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten, die Information über weitere Hilfen, die Beratung über Inhalt und Abschluß eines Pflegevertrages.
 
Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Pflegebedürftigen beauftragt wird und ist als Pauschale für alle mit der Pflegeplanung zusammenhängenden Leistungen zu betrachten.
 
Beim Erstbesuch ist der regelmäßige individuelle Versorgungsbedarf des Pflegebedürftigen mit dem Pflegedienst schriftlich abzustimmen und zu vereinbaren. Der Pflegedienst ist verpflichtet, eine Kostenübersicht über den festgelegten monatlichen Versorgungsumfang zu erstellen.
 
Sofern sich im Verlauf des Pflegeprozesses Änderungen des regelmäßigen individuellen Versorgungsbedarfs des Pflegebedürftigen ergeben, ist erneut eine Kostenübersicht zu erstellen.
 
Ergibt sich eine gravierende Änderung des Hilfe- bzw. Pflegebedarfs, z.B. nach einem stationären Aufenthalt, kann ein erneuter Besuch abgerechnet werden.